Über uns: Aufnahme in unsere Kindertagesstätten

Das KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein bietet den Eltern einen Überblick der vielfältigen Betreuungsangebote und informiert über die freien Plätze sowie der pädagogischen Konzeption in den Kitas. Somit können die Sorgeberechtigten unverbindliche Voranmeldungen bei den Kindertageseinrichtungen und zur Vermittlung in Kindertagespflegestellen vornehmen.

In unseren angeschlossenen Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von null bis sechs ungeachtet ihrer Herkunft, Nationalität, geschlechtlichen Identität oder konfessionellen, weltanschaulichen, ethnischen Hintergründe aufgenommen.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze, erfolgt die Vergabe der Plätze – nach Maßgabe des Trägers  i. V. m. § 18 Abs. 5 KiTaG – nach nachfolgenden Aufnahmekriterien (keine bestimmte Reihenfolge festgelegt)

  • Voranmeldedatum
  • Vorrang Standort Lübeck
  • Geschwisterkinder
  • Dringlichkeit aufgrund wirtschaftlicher, sozialer und/oder gesundheitlicher Umstände
  • Alter und Geschlecht

Die Kita-Leitung trifft in diesem Fall die Entscheidung im Ermessen der Belegungssituation der Kita sowie dem Interesse der Familien und Kinder unter Wahrung des Datenschutzes.

Grundsätzlich werden Verträge mit den Sorgeberechtigten zum 1. August geschlossen. Frei werdende Plätze werden ganzjährig im laufenden Kindergartenjahr neu belegt.

Die Sorgeberechtigten werden telefonisch oder schriftlich über die Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benachrichtigt. Nach einem ausführlichen Vertragsgespräch und der Darstellung der pädagogischen Konzeption werden die Familien schrittweise z.B. durch Besuchstermine in der Kindertagesstätte und auf Elternabenden vor Vertragsbeginn mit den Gegebenheiten der Kindertagesstätte vertraut gemacht.

Familien erfahren bei uns Rückhalt und Unterstützung.

Die Kita-Leitung erhebt vor Aufnahme des Kindes von den Eltern die über die Kita-Datenbank zu übermittelnden Daten.

Spätestens bei Aufnahme des Kindes muss Folgendes von den Eltern vorgelegt werden:

  • eine ärztliche Bescheinigung, die Auskunft über für den Besuch der Kindertageseinrichtung relevante gesundheitliche Einschränkungen gibt,
  • einen schriftlichen Nachweis über den Impfschutz des Kindes und
  • eine zeitnah vor der Aufnahme erfolgte ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz.

Sorgeberechtigte haben die Möglichkeit der Ermäßigung des Elternbeitrags nach §18 Abs. 7 Satz 1 KiTaG. Kann ein Kind nicht aufgenommen werden, besteht die Möglichkeit das Beratungs- und Vermittlungsangebot des Fachbereichs IV der Hansestadt Lübeck zu kontaktieren.

Hier finden Sie das Dokument als PDF:

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